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Haus brennt

Diese Pflichten haben Versicherte im Schadenfall

Damit Versicherungsnehmer im Ernstfall die volle vereinbarte Leistung von der Versicherung erhalten, müssen sie bestimmte vertragliche Pflichten erfüllen. Hier haben wir wichtige Tipps für Sie zusammengestellt:

Auch wenn man sich versichert hat und einen Schaden zumindest finanziell ersetzt bekommt, so sind manchmal persönliche Dinge beschädigt oder nicht mehr vorhanden, deren ideeller Wert nicht mit Geld zu ersetzen ist.

In dieser Situation soll man dann auch noch wichtige Dinge beachten um von der Versicherung seine Leistung zu erhalten. Deshalb möchten wir Sie auch im Schadenfall mit der korrekten Abwicklung des Schadens unterstützen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen einfach an uns!

Schaden melden und aufklären

In den meisten Versicherungsbedingungen steht, dass Verbraucher den Versicherer im Schadensfall sofort und ohne schuldhaftes Verzögern informieren müssen, gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch. Dafür gibt es oft Hotlines, die auch am Wochenende oder an Feiertagen besetzt sind. Auf der sicheren Seite ist dabei, wer um eine Eingangsbestätigung bzw. Schadennummer zur Schadensmeldung bittet.

Die Versicherungsnummer, der Zeitpunkt und Schadensort, sowie eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs sollte mitgeteilt werden. Bei Haftpflichtschäden sind auch der Name sowie die Adresse des Schadenverursachers und des Geschädigten anzugeben. Fristen sowie weitere nötige Angaben können je nach Versicherungssparte variieren.

Wichtig: Als möglicher Schadenverursacher bei strittigen Forderungen Dritter nicht selbst zahlen. Der Versicherer sollte den Fall immer prüfen. Alleingänge im Schadensfall können sonst leicht zu einer Schuldanerkennung führen. Gerade bei Verkehrsunfällen ist die Schuldfrage von der Polizei zu klären.

Auch bei strafbaren Handlungen muss der Vorfall unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Neben dieser „Anzeigepflicht“ haben Versicherte aber auch eine „Aufklärungspflicht“. Sie müssen den Versicherer bei der Schadensermittlung unterstützen und alle Informationen zur Verfügung stellen, die zur Feststellung des Schadeneintritts und zur Schadenhöhe erforderlich sind. Zum Beispiel Fotos, schriftliche Belege oder Zeugenaussagen, die den Wert der beschädigten Gegenstände oder den Schadenhergang belegen.

Sind Gegenstände abhandengekommen, muss der Versicherungsnehmer sowohl dem Versicherer als auch der Polizei eine Liste mit den abhanden gekommenen Gegenständen aufstellen und einreichen. Diese Verpflichtung gilt besonders in der Hausratversicherung, da dort das Fehlen einer Stehlgutliste oft Ursache für Leistungsminderungen ist.

Das Schadenbild – den Schadenort nicht verändern

Der Versicherungsnehmer muss das Schadenbild unverändert lassen, bis es durch den Versicherer freigegeben wird. Nur wenn Veränderungen sich nicht vermeiden lassen (beispielsweise bei Aufräumarbeiten weil Teile des Daches auf die Straße gestürzt sind und diese geräumt werden muss), sind Änderungen erlaubt. Dann besteht aber eine umfangreiche Dokumentationspflicht durch Fotos. Beschädigte Sachen sind aufzubewahren, bis der Versicherer eine Besichtigung durchführen konnte, oder diese frei gibt.

Schaden mindern

Versicherungskunden müssen, wenn und soweit es die Umstände erlauben, für die Abwendung und Minderung eines Schadens sorgen. Geht etwa ein Fenster kaputt, so ist die Stelle möglichst schnell abzudichten und abzusichern, damit Regen und eventuelle Einbrecher draußen bleiben.

Darunter sind akute Notmaßnahmen wie zum Beispiel das Abstellen des Wassers, das Herbeirufen der Feuerwehr etc. zu verstehen. Die Kosten für Maßnahmen der Schadenminderung- und Abwendung werden unter bestimmten Umständen vom Versicherer übernommen. Solche Kosten können zum Beispiel bei Abdichtungsmaßnahmen oder Stützung von einsturzgefährdeten Gebäudeteilen anfallen.

Bei der Gebäudeversicherung besteht die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Instandhaltung des Gebäudes, insbesondere im Hinblick auf Dach und Rohrleitungen.

Weisungen des Versicherers befolgen

Der Versicherungsnehmer muss Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung- und Minderung einholen, wenn die Umstände dies zulassen. Die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen, soweit dies zumutbar ist. Erteilt der Versicherer Weisungen für bestimmte Maßnahmen und führt der Versicherungsnehmer diese anschließend nicht oder nur unzureichend durch, kann eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung vorliegen.

Keine Reparatur ohne Freigabe durch Versicherer

Reparaturen dürfen nur in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden. Gerade bei höheren Summen einen Kostenvoranschlag einholen, sonst besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht (vollständig) für die entstandenen Schadenkosten aufkommt.

Verstößt der Versicherungsnehmer gegen die Regelungen zur Schadenmeldung oder eine andere in den Versicherungsbedingungen genannte Obliegenheit, kann die Leistungspflicht des Versicherers ganz oder teilweise entfallen. Ganz wesentlich kommt es dabei auf die Schwere des Verschuldens an und inwiefern der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat.

Unfallversicherung

Bei einem Schaden sind folgende Schritte wichtig:
Es muss sofort ein Arzt aufgesucht werden und den ärztlichen Anordnungen ist im Schadensfall Folge zu leisten. Alle Informationen bezüglich des Unfalls müssen wahrheitsgemäß an den Versicherer gemeldet und ärztliche Berichte bzw. Diagnosen eingereicht werden.

Bei einem Unfall mit Todesfolge muss dieser innerhalb von 48 Stunden bei der Unfallversicherung gemeldet werden.

Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung muss bei der Unfallversicherung schriftlich geltend gemacht werden. Nach den allgemeinen Bedingungen muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten, und innerhalb von insgesamt 15 Monaten ärztlich festgestellt worden sein. Bessere Tarife erlauben in den besonderen Bedingungen auch längere Fristen. Wichtig: Fehlt diese fristgerechte ärztliche Feststellung, oder wird die Einreichung beim Versicherer verpasst, so erhalten Geschädigte keine Leistungen!

Sie benötigen detaillierte Auskünfte zu Ihrem bestehenden Vertrag oder Unterstützung im Schadenfall? Bitte wenden Sie sich bei Fragen einfach an uns!

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