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Gebäudeversicherung hier vergleichen!Wer braucht eine Ge­bäude­ver­si­che­rung?

Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden durch Rohrbrüche oder Unwetter mit Sturm, Blitzschlag, Hagel können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Es sollte eben nicht nur die Feuerversicherung bestehen, sondern auch Leitungswasserschäden, Sturm-, und Hagelschäden versichert sein.
Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile, oder auch das ganze Gebäude. In all diesen Fällen sichern Sie sich für finanzielle Verluste mit einer Wohngebäudeversicherung ab.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme in der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein, denn stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung

Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. In diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist jedoch, dass Sie mit dem Versicherer eine gleitende Neuwertversicherung vereinbaren. Dadurch werden Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst.
In jüngster Zeit werden Ge­bäude­ver­si­che­rungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

Was ist alles versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient, zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

Extraleistungen je nach Vertrag

Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Risiken können zusätzlich eingeschlossen werden

Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Ge­bäude­ver­si­che­rung mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.

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