Wann benötige ich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Mit der Tierhalterhaftpflicht versichern Sie Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter.
Die gesetzliche Haftung aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Leichtsinnigerweise hat ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland noch immer keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, denn laut Gesetz haften Sie als Besitzer für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.
Was leistet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Die Tierhalterhaftpflicht ersetzt Schäden, die Dritten durch Ihr Tier entstehen, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Hundehalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.
Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebenso wenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.
Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Denn die Kosten für einen durch den Hund oder durch ein ausgerissenes Pferden verursachten Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist deshalb eine Hundehalterhaftpflicht-versicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.
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