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betriebliche AltersvorsorgeWas ist die betriebliche Altersvorsorge?

Bis 2001 war die betriebliche Altersversorgung eine größtenteils arbeitgeberfinanzierte Leistung bei der das Unternehmen eine bindende Verpflichtung (Rentenzahlung) gegenüber seinen Beschäftigten einging. Die Rentenreform von 2001 hat diese Situation grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.

Da die gesetzliche Rente allein ist in vielen Fällen zu knapp für eine ausreichende finanzielle Versorgung im Alter ist, dient die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur staatlichen Rente und wird steuerlich gefördert. Als Arbeitnehmer haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Die betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden: Von der Direktversicherung, über Pensionskasse und Pensionsfonds, bis hin zur Unterstützungskasse oder Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - mit staatlicher Förderung.

Bei einem Firmenwechsel kann die Betriebsrente mitgenommen werden und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Zusätzlich kann bei einigen Durchführungswegen auch das Risiko der vorzeitigen Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden. Welcher Durchführungsweg und bei welcher Gesellschaft die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen wird, kann der Arbeitgeber bestimmen.

Welches Produkt, welcher Weg ist der Richtige?

Betriebsrente mit Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Pensionkasse, oder Direktversicherung? - es ist schwierig, im Dschungel der Möglichkeiten den richtigen Weg zu finden.

Wenn Sie sich informieren möchten, wie Sie mit Ihrem Arbeitgeber für Ihren Ruhestand vorsorgen und dabei Steuern sparen können sollten Sie uns jetzt eine Nachricht mit dem Anfrageformular senden. Wir prüfen mit Ihnen welche Möglichkeiten in Ihrem Betrieb bestehen, erstellen für Sie individuelle Informationen und Vergleiche zu den angebotenen Vorsorgeformen nach Ihren Wünschen.

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RentenversicherungIst die private Rentenversicherung sinnvoll?

Die private Rentenversicherung ist eine eigenverantwortliche Alters­vorsorge, mit der Sie Ihre finanzielle Zukunft im Ruhestand absichern. Mit einer privaten Rentenversicherung sichern Sie sich den Anspruch auf eine lebenslange garantierte Rente - ganz gleich, welches Alter Sie erreichen. Beim Abschluss einer privaten Rentenpolice wird im Gegensatz zur Lebensversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt.

Der Staat allein kann diese Sicherheit nicht mehr garantieren, denn den Einzahlern ins gesetzliche Rentensystem stehen von Jahr zu Jahr mehr Rentenempfänger gegenüber. Gesetzliche Renten und Beamtenpensionen müssen deshalb in den kommenden Jahren immer weiter gesenkt werden. Das bedeutet für Sie mehr persönliche Verantwortung bei der finanziellen Lebensplanung, aber auch mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge nach den eigenen Plänen und Wünschen zu gestalten.

Die private Rentenversicherung hat den großen Vorteil, dass die Rente lebenslang gezahlt wird, auch, wenn das Kapital schon verbraucht ist. Hierfür wird die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt. Stirbt der Versicherte kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Dies kann vermieden werden, wenn eine sogenannte Rentengarantiezeit oder die Restkapitalauszahlung vereinbart wird. Dann würde die Versicherung im Todesfall die Rente oder das noch vorhandene Kapital an die Erben auszahlen.

Zwischen welchen Varianten kann ich wählen?

Als Kunde haben Sie die Wahl, wie Sie Ihren Versicherungsschutz im Einzelnen gestalten wollen. Entscheiden Sie sich zwischen einer aufgeschobenen Rentenversicherung, einer Sofortrente oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Eine private Rentenversicherung eignet sich nahezu für jeden. Die aufgeschobene Variante ist vor allem auf Menschen jüngeren oder mittleren Alters zugeschnitten, die regelmäßig und über einen längeren Zeitraum mit Ihren Sparbeiträgen für ihr Alter vorsorgen wollen.

Kann man einen größeren Geldbetrag - etwa aus einer Lebensversicherung, einer Bankanlage oder einer Erbschaft - in die eigene Vorsorge investieren, kommt die aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag oder - je nach Lebensalter - auch eine Sofortrente in Betracht.

Wer im Ruhestand flexibel bleiben will, weil er beispielsweise plant, im sonnigen Süden einen Alterssitz zu erwerben, kann sich durch eine Police mit Kapitalwahlrecht auch die Sofortauszahlung der Rente in einem Betrag sichern.

Ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung das Richtige für mich?

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine ausgezeichnete Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen. Die fondsgebundene Rentenversicherung unterscheidet sich von einer klassischen privaten Rentenversicherung durch die Anlagestrategie. Bei der fondsgebundenen Rente werden Ihre Beiträge in Fonds angelegt, die auf Aktien und festverzinsliche Wertpapiere setzen.

Bei der Fondspolice entscheiden Sie selbst in welchen Bereichen Ihr Geld angelegt wird. Die kann über reine Geldmarktfonds (festverzinsliche Anlage ohne Schwankungen), über Immobilienfonds (Wertsteigerung und Mieteinnahmen), sowie Rentenfonds (Verzinsliche Schuldversprechen von Staaten und Firmen mit leichten Schwankungen), bis zu Aktienfonds (Wertsteigerung durch Firmengewinne oder auch Wertsenkung durch Firmenverluste, deshalb höhere Schwankungen des angelegten Kapitals) führen.

Die Ertragschancen einer fondsgebundenen Rente sind größer als bei der klassischen Rentenversicherung, in schwachen Börsenzeiten kann die Rendite aber auch geringer ausfallen. Die genauen Unterschiede und individuellen Möglichkeiten zeigen wir Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung auf.

Wie finde ich das richtige Rentenprodukt?

Klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenprodukte mit oder ohne Garantien der Sparbeiträge, - die Vielfalt der angebotenen Vorsorgevarianten scheint oft unübersichtlich. Dass private Alters­vorsorge in Eigenregie heute aber zwingend notwendig ist, ist jedem klar. Die Entscheidung für ein konkretes Angebot sollten Sie nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Privatvorsorge ist nicht zu empfehlen, da das Thema sehr komplex ist, es gibt viele Details zu prüfen und zu beachten.

Senden Sie uns jetzt eine Nachricht mit dem Anfrageformular. Dadurch erhalten Sie detaillierte Informationen und eine persönliche Beratung mit einem Beitrags- und Leistungsvergleich der verschiedenen Gesellschaften nach Ihren Wünschen.

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RiesterrenteDie Riester-Rente wird vom Staat gefördert?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge und für viele ideal als Einstieg in die private Alters­vorsorge.

Bei niedrigem Einkommen und für Anleger mit Kindern ist sie aufgrund der Zulagen vom Staat sinnvoll, aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung (Absetzbarkeit der Beiträge) attraktiv.

Denn wer vier Prozent seines Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Alters­vorsorge investiert, bekommt jedes Jahr zusätzlich vom Staat 154 Euro (175 Euro seit dem Jahr 2018) plus 185 Euro pro Kind bzw. 300 Euro pro Kind wenn es ab 2008 geboren wurde. Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung von circa 20 bis zu 80 Prozent.

Die Riesterförderung erhalten Sie für eine private Rentenversicherung, aber auch für einen Bauspar- Bankspar- oder Fondssparplan. Weil das Produkt staatlich gefördert wird soll es bei Ablauf als lebenslange monatliche Rente oder in Form eines Auszahlungsplans gewährt werden. Allerdings ist vor Erhalt der Rente noch eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich.

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer

Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.

Staatliche Förderung erhalten auch nicht rentenversicherungspflichtig Beschäftigte Ehepartner von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Alters­vorsorgevertrag entscheiden und den jährlichen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.

Sicherheit

Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge inklusive staatlicher Zulagen vollständig zur Verfügung stehen, weiterhin ist das Vorsorgekapital bis zur Verrentung vor Pfändungen und Abtretungen geschützt. Bei Tod des Rentenberechtigten ist der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar bzw. vererbbar.

Wer braucht die Riester-Rente?

Wer versorgt sein will, muss selbst vorsorgen, denn die gesetzliche Rente steckt in der Krise! Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Darum ist Eigenverantwortung heute wichtiger denn je, denn wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.

Anders als bei der gesetzlichen Rente (Umlageverfahren ohne Kapitalbildung), bei der die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die aktuellen Rentner fließen, werden Ihre Beiträge zur Riester-Rente einschließlich der staatlichen Zulagen angesammelt (Kapitalbildung unter Ihrem Namen) und später zuzüglich Verzinsung oder Rendite wieder an Sie ausgezahlt. Dank der staatlichen Förderung erhalten Sie mit der Riester-Rente meist deutlich höhere Ablaufleistungen bzw. Rentenzahlungen als mit anderen ungeförderten Anlageformen.

Wie finde ich das passende Riester-Produkt?

Im Dschungel der Riesterprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht leicht. Denn Sie stehen einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl verschiedener Produkte gegenüber. Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.
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Rürup-RenteWie funktioniert die staatliche Förderung mit der Rürup- Rente?

Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung und die steuerliche Förderung wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung und ist in der Auszahlphase nur als lebenslange Rentenzahlung zu beziehen. Das Kapital aus einer Rürup-Vorsorge darf, ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche, nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann wird belohnt, denn die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll, da diese mit der Rürup-Rente Ihre Steuerlast senken können. Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben Der Vorteil besteht darin, dass Sie in umsatzstarken Jahren Ihre Steuerlast reduzieren und mit der Ersparnis Ihre Altersvorsorge erhöhen.

Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Alters­vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Allerdings nicht in vollem Umfang, sondern im Jahr 2019 maximal bis zu einem Höchstbetrag von 24.305/48.610 EUR (ledig/verheiratet) pro Jahr, zu 88%. Dieser Satz steigt weiter um 2% pro Jahr, bis dann im Jahr 2025 100% steuerlich absetzbar sind. Der förderfähige Höchstbeitrag ist an die Entwicklung der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Der Betrag ist damit nicht mehr dauerhaft fixiert, sondern kann sich jährlich erhöhen.

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beantragen.

Auch die eventuelle Vorsorge für Ihre Familie ist möglich. Zwar sind Ansprüche aus einer Rürup-Rente laut Gesetz nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren wenn dies gewünscht wird.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders?

Auf Selbstständige zugeschnitten

Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erwerben weil Sie sich befreien haben lassen und deshalb in voller Eigenverantwortung finanziell für Ihren Ruhestand vorsorgen sollten.

Auch Arbeitnehmer können profitieren

Auch als Arbeitnehmer, mit gesetzlichem Rentenanspruch, können Sie die Vorteile der Rürup-Rente nutzen. Als Arbeitnehmer profitieren Sie genauso von der steuerlichen Förderung. Dabei ist es nur wichtig die maximalen Fördergrenzen zu beachten. Deshalb sollten Sie sich immer individuell und unabhängig beraten lassen!

Wie finde ich das passende Rürup-Produkt?

Viele Anbieter, zahlreiche Produkte

Es ist nicht einfach, bei der Vielzahl der Anbieter das richtige Produkt zu finden. Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.
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