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KinderinvaliditätsversicherungWarum Versicherungen für Kinder ?

Für viele Eltern ist es eine sehr beunruhigende Vorstellung, dass ihr Kind durch Unfall oder Krankheit dauerhaft geschädigt sein könnte. Gesetzlicher Unfallschutz und staatliche Rente für schwer behinderte Kinder sind keine ausreichende finanzielle Absicherung.

Kinder haben noch ihr ganzes Leben vor sich, aber eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass das Kind nie in der Lage sein wird, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Womöglich muss es sogar lebenslang betreut und gepflegt werde.
Diese gravierenden finanziellen Folgen kann man mit dem Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung absichern.

Bleibende Gesundheitsschäden entstehen in sehr vielen Fällen durch eine Krankheit

Eine Invaliditätsversicherung leistet unabhängig davon, ob der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall eingetreten ist. Es wird immer dann gezahlt, wenn das Kind bleibende Schäden davonträgt. In der Regel zahlt der Versicherer, ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent, eine lebenslange, monatliche Rente und je nach Tarif zusätzlich eine Einmalzahlung. Das Geld hilft, die Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung zu finanzieren und eventuell ein geeignetes Fahrzeug anzuschaffen um für gute Pflege und Betreuung zu sorgen.

Allerdings ist der komplette Schutz für den Invaliditätsfall häufig recht teuer. Daher greifen viele Eltern nur zu einer Unfallversicherung. Die deckt aber nur einen kleinen Teil der Ernstfälle ab, wie Zahlen vom Statistischen Bundesamt zeigen. Danach werden Behinderungen in mehr als 80 Prozent der Fälle durch Krankheiten verursacht.

Bei den meisten Policen ist ein Abschluss erst nach 12 Monaten möglich, damit gibt es Versicherungsschutz also erst ab dem ersten Lebensjahr. Doch auch in den ersten Monaten nach der Geburt kann sehr viel passieren. Zu empfehlen sind deshalb Versicherer, die schon ab der sechsten Woche den Vorteil der früheren Absicherung des Kindes ermöglichen. Denn auch in den ersten Lebensmonaten können sich Entwick­lungs­störungen beim Kind zeigen, oder eine Krankheit festgestellt werden, die eventuell nicht gleich zum Leistungsfall führt, aber auf Grund der Gesundheitsfragen einen späteren Abschluss der Versicherung verhindert.

Zahl der Anbieter geht zurück

Nur etwas mehr als eine Handvoll Versicherer bietet den Kinderinvaliditäts-Schutz überhaupt noch an. Zudem kostet der Schutz die Versicherer im Ernstfall viel Geld, weil oft über einen langen Zeitraum Leistungen fällig werden. Das hat Folgen: Einige Interessierte haben die Erfahrung gemacht, dass sie selbst auf Nachfragen zur Kinderinvaliditätsversicherung nicht unbedingt sofort ein entsprechendes Angebot erhielten. Manchmal sei sogar trotzdem nur eine Unfallpolice angeboten worden, obwohl die weniger Schutz bietet. Denn im Einzelfall ist es für Versicherungsvertreter der Unternehmen weniger beratungsintensiv und oft einfacher eine Unfallversicherung zu verkaufen.

Nur Punktueller Schutz

Einige Versicherer haben auf das Angebotsproblem reagiert. Vereinfacht gesagt "werten" sie Unfallversicherungen auf. Da gibt es Angebote, die folgen mehr dem Gedanken, nur bestimmte schwere Krankheiten zu versichern.

Oder in den Bedingungen steht, dass die Versicherung nur zahlt, wenn das Kind nicht mehr zur Schule gehen kann. Hier gilt der Schutz eben nur für Schulkinder und für bestimmte Krankheiten. Die Policen bieten aber in vielen Fällen keinen Schutz, etwa wenn das Kind noch zu klein für die Schule ist. Oder wenn es an einer Krankheit leidet, die nicht im Vertrag steht. Deshalb lohnt hier ein ganz genauer Blick ins Kleingedruckte.

Weil immer weniger Anbieter auf dem Markt sind, ist der Wettbewerb auch nicht besser geworden. Guter Schutz kostet ab 300-400 Euro im Jahr. Unfallversicherungen gibt es dagegen schon für wenige Euro im Monat. Sie springen aber eben nur ein, wenn ein Kind nach einem Unfall Hilfe braucht. Da sollten sich Eltern detaillierter informieren.

Gerne erstellen wir für Sie und ihre Kinder ein Konzept zur Absicherung der Einkommens- und Erwerbskraft bzw. zur Zukunftssicherung. Senden Sie uns jetzt eine Nachricht mit dem Anfrageformular. Dadurch erhalten Sie detaillierte Informationen und eine persönliche Beratung mit einem individuellen Beitrags- und Leistungsvergleich nach Ihren persönlichen Wünschen.

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RisikolebensversicherungWozu eine Risikolebensversicherung?

Mit dem Tod setzt sich niemand gern auseinander, aber wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), sollte die möglichen finanziellen Folgen für die Hinterbliebenen bedenken. Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche auch in der Hinterbliebenenversorgung sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen - etwa zur Baufinanzierung - aufnehmen, sollten Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung tilgen.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers während der Laufzeit die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Anders als eine Le­bens­ver­si­che­rung mit Sparbeitrag gibt es bei Ablauf der Versicherung keine Auszahlung. Aus diesem Grund sind Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung haben Sie Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut abgesichert ist.

Wer braucht eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Zumindest vor dem finanziellen Ruin kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützen.

Unverzichtbar für junge Häuslebauer!

Besonders wichtig ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung für junge Familien mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, die ein Haus gebaut oder gekauft haben und deshalb über kaum finanzielle Reserven verfügen. Dabei kann auch eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung sinnvoll sein - sie zahlt beim Tod eines Partners dem Bezugsberechtigten die volle Versicherungssumme, allerdings nicht die doppelte Leistung bei Ableben aller Versicherten. Gegenüber zwei separaten Policen ist der Versicherungsbeitrag jedoch meist etwas günstiger.
Dies kann für Eheleute, oder Lebenspartner sinnvoll sein, aber auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben. Denn damit können finanziell, geschäftliche eingegangene Verpflichtungen nach dem Tod eines Geschäftspartners getilgt werden, ohne dass der verbleibende Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät und eventuell das Geschäft aufgeben muss.
Es gibt auch spezielle Formen der Risiko­lebens­ver­si­che­rung zum Beispiel mit fallender Todesfallsumme oder direkt an die Darlehensschuld einer Hypothek angepasst. Durch sie lässt sich genau die Summe absichern, die der Darlehensnehmer im Falle seines Todes noch schuldig ist. Dadurch ist gewährleistet, dass die Restschuld von den Hinterbliebenen im schlimmsten aller Fälle beglichen werden kann.

Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten?

Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags erteilen Sie dem Versicherer das Recht, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen. Wenn Sie zahlreiche oder schwerere Vorerkrankungen haben, verlangt der Versicherer möglicherweise einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab.

Risiko-Lebensversicherung für mehrere versicherte Personen, eventuell vorgezogene Todesfallleistung bei schweren Erkrankungen, fallende oder an ein Annuitätendarlehen angepasste Todesfallsumme? - es ist schwierig bei allen Möglichkeiten die richtige Absicherung zu finden.

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Schwere Krankheit AbsicherungWelche Versicherung bietet finanziellen Schutz bei schweren Krank­hei­ten?

Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung völlig zerstören. Die Schwere-Krankheiten-, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, zahlt bei schwerer Krankheit wie z.B. Krebs, Multipler Sklerose, Nierenerkrankungen und Bauchspeicheldrüsenentzündung die zuvor vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung aus.

Auch bei bestimmten Ereignissen, die im eigentlichen Sinne keine Krankheiten darstellen, wie etwa Herzinfarkt, Schlaganfall oder Koma gibt es die Kapitalleistung. Umfassende Dread-Disease-Angebote leisten bei bis zu 46 Krank­hei­ten. Teilweise auch bei Gesundheitsstörungen wie nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen.

Dread-Disease-Vertrag oder Berufs­unfähig­keitsversicherung?

Anders als die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die Dread-Disease die volle Vertragssumme, sobald eine schwere Erkrankung eintritt. Das hat den Vorteil, dass durch die Kapitalleistung z.B. ein Hypothekendarlehen abgelöst, oder die Familie abgesichert werden kann.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die vereinbarte monatliche Rente wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Der Vorteil des Berufs­unfähig­keitsschutzes: Sie bekommen die Rente, egal welche Erkrankung zur Berufs­unfähig­keit führt. Somit sind alle Umstände wie seelische Störungen, Gelenkverschleiß oder Unfälle in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mitversichert.

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MultirentenversicherungMulti-Rente: eine Mischung aus Allem?

Wer an Krebs erkrankt, nicht mehr gehen oder sehen kann, steht oft vor einem finanziellen Desaster. Multi-Risk-Versicherungen helfen dann finanziell weiter.

Ein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitspolice sind die Produkte zwar nicht, da nicht alle Möglichkeiten für den Verlust der Arbeitskraft abgesichert sind. Eine der häufigsten Ursachen, psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Burn-Out oder Depressionen, sind nicht versichert. Dafür sind Multi-Risk-Policen meist um einiges günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch für jene, die auf Grund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, sind Multi-Renten eine Alternative.

Mit der Multi-Rente schützt man sich umfassend gegen die finanziell negativen Folgen bei Pflegebedürftigkeit, bestimmten Krankheiten und Unfällen. Damit stellt die Multi-Rente eine weitere Absicherungsalternative oder ideale Ergänzung zur Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung dar.

Die Leistungsauslöser sind nicht von der konkreten Ausübung eines Berufes abhängig, sondern werden anhand medizinischer Kriterien definiert. Die Rentenzahlung ist also unabhängig von einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Es zählt lediglich die Schwere der körperlichen Einschränkung, die anhand klar definierter Kriterien festgestellt wird.

multirente

Was der Körper in 30 Sekunden tut, ohne dass wir es bewusst steuern: Nach etwas greifen, sich bücken und bewegen - Multi-Risk-Versicherungen bieten finanziellen Schutz, wenn jemand bestimmte Fähigkeiten verloren hat.

Verschiedene Leistungsbereiche sorgen für umfassenden Schutz.

Die Multi-Rente leistet in den Bereichen

  • Invalidität durch Unfall
  • Organschäden
  • schwere Erkrankungen, wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Multiple Sklerose
  • Verlust von Grundfähigkeiten. Dazu gehören Sehen und Hören, die Fähigkeit zu gehen, die Hände zu gebrauchen, und so weiter.
  • Pflegebedürftigkeit.

Als weiterer Baustein ist eine Kapitalsofortleistung möglich.

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GrundfähigkeitsversicherungWas ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Im Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet, wenn man bestimmte körperliche Grundfähigkeiten wie z.B. gehen, sehen, verliert.

Bei den meisten Tarifen entsteht der Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, die vertraglich definierten Fähigkeiten/Tätigkeiten auszuüben.

fähigkeiten

Dies sind meist eine Grundfähigkeit der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B.
Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen und der Gebrauch der Hände.
Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie selbständiges Autofahren.
Beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung ist ein Fragebogen zum Gesundheitszustand zu beantworten.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie beispielsweise seelische Leiden sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen oder können, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.

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