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Das ändert sich 2018

Das ändert sich 2018

Es geht um Ihr Geld: Alle wichtigen Änderungen zum Jahreswechsel auf einen Blick. Jetzt schnell informieren und schlauer ins neue Jahr starten!

Mehr Netto
Der Grundfreibetrag steigt 2018 auf 9.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 18.000 Euro. Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über diesen Beträgen liegt, fällt Einkommensteuer an. Durch den höheren Grundfreibetrag sollte bei vielen etwas mehr netto übrig bleiben. 

Rentenbeitrag sinkt
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6%. Wer 3.000 Euro brutto verdient, zahlt 3 Euro weniger und kann sich netto über eine monatliche Entlastung in Höhe einer Tasse Kaffee freuen.

Vielleicht mehr Rente?
In Zukunft wird die deutsche Rentenkasse infolge des demografischen Wandels einiges leisten müssen. Trotzdem geht es mit den Renten eventuell erst mal bergauf. Zu verdanken ist dies der guten Konjunktur. Gesetzlich ist festgeschrieben, dass der Beitragssatz gesenkt werden muss, wenn die prognostizierte Rücklage der Rentenversicherung einen bestimmten Wert überschreitet. Das ist jetzt der Fall. Ob sich die derzeitige Lohnentwicklung positiv auf die Altersbezüge auswirkt, wird laut der Deutschen Rentenversicherung im Frühjahr 2018 entschieden. Momentan wird über 3% plus ab Juli 2018 diskutiert. Entschieden ist jedoch noch nichts.

Denkt man aber an die Zukunft, sieht es weniger rosig aus. Noch kann die Rentenkasse alles bezahlen. Laut Prognosen dürften 2021 die die Ausgaben die Einnahmen aber um 4,6 Milliarden Euro übersteigen. Dann wird der Steuerzahler für dieses Defizit aufkommen müssen.

Mehr Steuern für Rentner
Für Rentenjahrgänge, die ab dem 1. Januar neu hinzukommen, erhöht sich im Jahr 2018 der steuerpflichtige Rentenanteil. Statt wie zuvor 74%, müssen Neurentner künftig 76% der Rente versteuern. 

Mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld wird um 2 Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern monatlich 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt 2018 um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro.
 
Wichtig: Das Kindergeld können Sie ab 2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragen, nicht mehr für mehrere Jahre.

Riester-Sparer freuen sich
2018 steigt die Grundzulage für Riester-Verträge von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr. An den Zulagen für Kinder ändert sich nichts: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, gibt’s zusätzlich 300 Euro pro Jahr, für davor geborene Kinder sind es 185 Euro. 

Bei Bezug der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es künftig einen Freibetrag von 100 Euro monatlich. Das heißt, Riester-Renten werden künftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet.

Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro ohne Anrechnung zusammenkommen.

Mehr Geld bei der Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden Sie ab 2018 bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so eingeordnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.

Mehr Hartz IV
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhöht sich 2018 um 7 Euro auf 416 Euro pro Monat. Um 6 Euro steigt der Satz bei Ehe- und Lebenspartner – es gibt künftig 374 Euro pro Person. Bei Kindern steigen die monatlichen Sätze abhängig vom Alter um 3 bis 5 Euro.

Weniger Papierkram
Ab 2018 wird’s einfacher: Sie brauchen keine Belege mehr zusammen mit Ihrer Steuererklärung für 2017 beim Finanzamt einzureichen. Einfach alles zu Hause sammeln und erst auf Nachfrage des Fiskus herausgeben.

Tschüss 500er
2018 bedeutet das Aus für den 500-Euro-Schein – der nicht mehr gedruckt und ab Ende des Jahres nicht mehr ausgegeben wird.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen
2018 müssen Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.425 Euro Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 6.500 Euro und in den neuen auf 5.800 Euro. Für Einkommen, das darüber liegt, zahlen Sie keine Beiträge.
In die private Krankenversicherung können Sie 2018 ab einem Monatseinkommen von 4.950 Euro (59.400,- jährlich) brutto wechseln.

Zusatzbeitrag vergleichen
Der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bleibt bei 14,6%. Dieser wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Der Zusatzbeitrag sinkt 2018 im Durchschnitt von 1,1 auf 1,0 % des Bruttolohns. Der Zusatzbeitrag ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Den Zusatzbeitrag zahlen Sie allein, deshalb können Sie bares Geld sparen, wenn Sie vergleichen.

Die Stabilität in den Kassenfinanzen basiert auch auf einer Sonderzahlung von 1,5 Milliarden Euro aus der Reserve des Gesundheitsfonds.

Bezahlen mit der Kreditkarte
Wenn Sie 2018 mit Ihrer Kreditkarte bezahlen, dürfen Händler dafür keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben. Grundlage dafür ist die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie.

Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Ab 2018 können Sie Arbeitsmittel bis zu 800 Euro netto oder 952 Euro brutto direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Zuvor galt hier ein Betrag von 410 Euro. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten über 800 Euro liegen, werden weiterhin über mehrere Jahre abgeschrieben.

Steuerklasse für Frischverheiratete
Wenn Sie 2018 heiraten, werden Sie beide automatisch in die Steuerklassenkombination IV/IV eingruppiert – egal, ob beide Ehepartner berufstätig sind oder nicht. Deshalb sollten alle Frischverheirateten prüfen, welche Kombination für sie die jeweils günstigste ist.

TÜV in Rosa
Ein Blick aufs Nummernschild verrät, ob Ihr Auto zur Hauptuntersuchung muss. 2018 sind die rosafarbenen Prüfplaketten nicht mehr gültig. Doch erst ab zwei Monaten Verzug drohen 15 Euro Bußgeld. Ab vier Monaten kostet dies 25 Euro, ab acht Monaten 60 Euro sowie zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Sonderausgabenabzug bei der Basis-Rente steigt
Beiträge zu einer Basis-Rente (Rürup-Rente ) können als Sonderausgaben zusammen mit denen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab Januar 2018 stieg der absetzbare Betrag auf 23.712 Euro (bzw. 47. 424 Euro bei Verheirateten).

Tatsächlich ansetzbar sind davon 86 Prozent (im Vorjahr: 84 Prozent). Das bedeutet: Bei Beiträgen in Höhe der maximal möglichen Förderung von 23. 712 Euro sind rund 20.392 Euro (40.784 Euro für Verheiratete bei Beiträgen in Höhe von 47. 424 Euro) steuerlich ansetzbar. Der Maximalbetrag kann erst im Jahr 2025 komplett steuerlich geltend gemacht werden. Bis dahin steigt die Grenze aber jährlich schrittweise an.

Personen, die 2018 in Rente gehen, müssen zukünftig 76 Prozent statt der in 2017 geltenden 74 Prozent versteuern. Dieser Beteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.

Besteuerung von Investmentfonds
Der Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Publikumsfonds wird ab 2018 aufgehoben. Im Sommer 2017 hat die schwarz-rote Regierungskoalition im Investmentsteuerreformgesetz einen Passus untergebracht, der dafür sorgt, dass Fondsgewinne ab 1. Januar 2018 besteuert werden. Bis dahin wurde Anlegern, die ihre Fondsanteile vor 2009 gekauft haben zugesichert, dass die Erträge aus diesen Fonds zukünftig steuerfrei bleiben. Ab 2018 gelten also auch für diese bisher verschonten Erträge, die 25 prozentige Abgeltungssteuer. Wertzuwächse und Kursgewinne, die noch bis Ende 2017 aus diesen Altbeständen erzielt wurden, sind steuerfrei.

Für Privatanleger ergibt sich aus der Reform in der Regel kein Handlungsbedarf. Mögliche Wertsteigerungen dieser Fondsanteile nach dem 1. Januar werden erst steuerpflichtig, sobald ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger ausgenutzt ist.

Allerdings werden Investments in Einzelwerten vom schwindenden Bestandsschutz verschont!
Denn die Besteuerung gilt nur für Publikumsfonds. Damit hat der Lobbyismus der Wirtschaft bzw. des Kapitals wieder einmal funktioniert. Denn diejenigen die in Einzelaktien investieren, sind in der Regel professionell und mit viel mehr Geld am Aktienmarkt unterwegs.

Fondssparer die Aktien-Investitionen (Sachwerte) für vernünftig halten, aber nicht das Kapital und die Zeit oder das Wissen besitzen um sich mit Einzelwerten zu befassen, werden also jetzt besteuert, während  Altaktionäre weiterhin steuerfreie Anteile halten.

Investmentsteuerreformgesetz
Weiterhin müssen ab dem 01. Januar 2018 inländische Fonds auf inländische Dividenden und Immobilienerträge (Mieten, Pachten, Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien) Steuern in Höhe von 15% abführen. Von dieser Regelung sind auch Fondspolicen betroffen.
Hier finden Sie alle Informationen.

 

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