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BU-Tipps

Tipps zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung Tipps kann man nie genug bekommen. Denn ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst einmal abgeschlossen, stehen die Bedingungen für die gesamte Laufzeit fest. Die folgenden Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung können zwar keine individuelle Beratung ersetzen, aber die Grundlage einer solchen darstellen. Je besser Sie informiert und vorbereitet sind, desto sicherer können Sie sein, alles richtig zu machen.

BU-Tipp 1: Welche Rentenhöhe?

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein?

“Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden?”, lautet eine häufige Frage. Das ist abhängig von Ihrer individuellen Ausgangslage: Haben Sie neben Ihrem beruflichen Einkommen weitere Einkommensquellen, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitaleinkünften? Haben Sie Ansprüche aus einem Versorgungswerk, oder der gesetzlichen Rentenversicherung? Besteht vielleicht schon eine kleine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was bliebe Ihnen noch an Einkommen, wenn Sie ab morgen nicht mehr arbeiten könnten?

Welche Ausgaben laufen weiter? Worauf könnten Sie verzichten? Was ist mir Ihrer Altersversorgung?

Vielleicht können Sie einige dieser Fragen nicht spontan beantworten? Daher ein paar Anhaltspunkte: Wenn Sie nur für sich allein sorgen müssen und keine weiteren Einnahmen außer denen aus Ihrer Erwerbstätigkeit haben, sollten Sie gar nicht erst über weniger als 1.000. EUR Berufsunfähigkeitsrente im Monat nachdenken: Kleine BU-Renten führen zu schnell dazu, dass Sie zusätzlich Sozialleistungen (z.B. Hartz IV) in Anspruch nehmen müssen. Ihre private Vorsorge wird dabei auf die Sozialleistungen angerechnet, bis Sie den Betrag erhalten, den Sie auch ohne private Vorsorge bekommen würden. Mit so einer  Minirente entlasten Sie nur die Sozialsysteme.

Je näher die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sich Ihrem Nettoeinkommen annähert, auf desto weniger müssen Sie im Fall der Berufsunfähigkeit verzichten. Berücksichtigen Sie auch, dass (abhängig vom Einzelfall) Steuern und Krankenkassenbeiträge auf die Berufsunfähigkeitsrente fällig werden können. Allerdings lassen nicht alle Versicherer eine 100% Absicherung zu.

Es ist schon verwunderlich, dass sich die wenigsten Menschen Gedanken über das Risiko der Berufsunfähigkeit machen. Die Angst vor dem Verlust materieller Dinge, wie dem Auto, ist oftmals höher als vor dem Verlust der eigenen Arbeitskraft.


Dieser Film zeigt anschaulich wie gut das eigene Auto im Vergleich zur eigenen Arbeitskraft abgesichert ist und welche Auswirkungen ein Totalverlust in diesen beiden Fällen zur Folge hat.

BU-Tipp 2: Das Absicherungsniveau halten

Warum Dynamisierung, Nachversicherungsgarantien und Anpassungsoptionen so wichtig sind!

Nichts bleibt, wie es ist. Das gilt insbesondere auch für die Kaufkraft des Geldes. Egal, in welcher Höhe Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Achten Sie darauf, dass das Recht zur Dynamischen Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung mindestens bis zum Alter von 55 Jahren, besser bis 67, enthalten ist. Nur so können Sie Ihr Absicherungsniveau halten und der Geldentwertung durch Inflation etwas entgegensetzen. Dynamik ist Ihr Recht, keine Pflicht. Sie können in der Regel zwei Jahre hintereinander der Dynamisierung widersprechen, jeweils im dritten Jahr sollten Sie die Dynamisierung annehmen, da bei den meisten Gesellschaften die Dynamik sonst komplett entfällt. 5% Dynamik pro Jahr bieten Spielraum, die Erhöhungen nach Bedarf mitzumachen und das Absicherungsniveau vielleicht sogar zu verbessern.

Wollen oder müssen Sie mit einer relativ geringen Berufsunfähigkeitsrente Ihren Vertrag beginnen (z.B. weil Sie sich bereits als Schüler, Student, oder Azubi absichern und auf jeden Euro achten müssen), achten Sie auf ausreichend hohe Nachversicherungsgarantien, Erhöhungs- und Anpassungsoptionen ohne erneute Gesundheits-, beziehungsweise ohne erneute Risikoprüfung. So können Sie Ihre Absicherung aufstocken, sobald die finanziellen Mittel vorhanden sind, oder weiterer Bedarf gegeben ist. Eine solche Option sollte nach Möglichkeit auch ohne besonderen Anlass (wie Heirat, Kinder, Ausbildungsabschluss) innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsschluss zumindest für junge Leute möglich sein.

BU-Tipp 3: Garantiert mehr Geld, wenn es drauf ankommt

Garantierte Leistungsdynamik.

Sollten Sie wirklich berufsunfähig werden, spielt die Dynamisierung eine besondere Rolle, da ja auch die Berufsunfähigkeitsrente, von der Sie Ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise bestreiten müssen, auf Dauer an Kaufkraft verliert. Üblicherweise erfolgt eine Erhöhung nur dann, wenn der Versicherer Überschüsse für diesen Zweck erwirtschaften konnte. Überschüsse können aber nicht garantiert werden. Einige Versicherer bieten daher die Möglichkeit, gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages die Höhe der auszuzahlenden Berufsunfähigkeitsrente garantiert um z.B. 2% oder 3% pro Jahr zu erhöhen, eventuelle Überschüsse kommen dann möglicherweise noch hinzu. So erhalten Sie sich die Kaufkraft, wenn Sie in jungen Jahren das Pech der Berufsunfähigkeit ereilen sollte und Sie über viele Jahre eine BU-Rente beziehen müssen.

BU-Tipp 4: Vertragsdauer & Versicherungsdauer

Welche Dauer der Absicherung, welche Laufzeit des Vertrages ist empfehlenswert?

Bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie sich entscheiden, wie lange Sie versichert sein wollen und bis zu welchem Alter eine potentielle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll. Egal, wie Ihre Lebensplanung aussieht: Niemand kann die Zukunft vorhersehen.

Um das Risiko der Berufsunfähigkeit am besten abzusichert, kann der Rat im Normalfall nur lauten: Versicherungsdauer und Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum spätesten Eintritt in die Altersrente vornehmen, also nach Möglichkeit bis zum Alter 67.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit 60 Jahren endet und Sie mit 61 berufsunfähig werden, entstehen möglicherweise große finanzielle Probleme. Selbst bei einer Absicherung von nur 1.000.- EUR Berufsunfähigkeitsrente im Monat können Ihnen in einer solchen Konstellation bis zu 84.000 EUR Verlust entstehen.
Gerade die letzten Jahre vor der Altersrente entscheiden in bedeutendem Maße über deren Höhe. Je früher Sie in Altersrente gehen müssen, desto höher werden die Abschläge der gesetzlichen Rente sein und desto weniger Zeit hat das Kapital in einer privaten Absicherung sich zu verzinsen.
Es ist überhaupt kein Problem, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, wenn man sicher sein kann, dass man deren Leistungen nicht mehr braucht. Aber in der Praxis gibt es faktisch keine Chance, die Versicherungs- und Leistungsdauer zu verlängern, wenn man mit 50 oder 60 Jahren feststellt, dass man den Schutz doch noch länger braucht.

Nicht das Herauskommen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Herausforderung, sondern das Hineinkommen!

BU-Tipp 5: Einsteiger-, Starter-, Studententarife

Was bringen Einsteiger-, Starter -, Schüler- und Studententarife?

Manche Gesellschaften bieten im Wissen um den schmalen Geldbeutel junger Menschen Versicherungstarife zur Berufsunfähigkeit mit zunächst besonders niedrig kalkulierten Prämien an. Oftmals wird die Versicherungsdauer dabei auf z.B. Alter 30 beschränkt und das Recht zur Verlängerung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen. Da das Risiko, bis zum Alter 30 berufsunfähig zu werden nicht sehr hoch ist, können so günstige Versicherungsprämien kalkuliert werden. Andere Tarife beginnen in den ersten Jahren mit reduzierten Beiträgen und erhöhen die Beiträge dafür deutlich in den folgenden Jahren. Wiederum andere Anbieter kalkulieren Jahr für Jahr den Risikobeitrag neu. Dies ist zwar Anfangs sehr günstig, aber ab der Hälfte der Laufzeit jedoch deutlich teurer ist. Der Nachteil einiger dieser Konstruktionen liegt darin, dass heute noch niemand sagen kann, zu welchen Konditionen (Versicherungsbedingungen und Versicherungsprämien) Sie sich dann in späteren Jahren nachversichern können. Möglicherweise können Sie sich dann den entsprechend teuren Beitrag im Alter nicht mehr leisten. Wenn eventuell noch gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, besteht auch keine Chance mehr zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Insgesamt führt der anfänglich niedrigere und dafür im Alter überhöhte Beitrag, über die gesamte Laufzeit gerechnet, meist zu einer deutlich höheren Beitragssumme.

Mancher als Schülertarif, oder Studententarif bezeichnete Versicherungsschutz entpuppt sich bei näherer Hinsicht sogar als reine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die lediglich die Option einer Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet. Nutzen Sie Einsteigertarife und Starttarife nur dann, wenn Sie sich sonst wirklich keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten können. In einem solchen Fall sind sie besser, als gar keine Absicherung.

BU-Tipp 6: Das ganze Thema Arbeitskraftabsicherung

Das ganze Thema Arbeitskraftabsicherung sehen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur eine, wenn auch möglicherweise die wichtigste, Absicherung gegen die finanziellen Folgen bei Verlust der Arbeitskraft.

Deutlich früher greift eine  Krankentagegeldversicherung, die beispielsweise für Arbeitnehmer bereits nach 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit einspringt und ab da Einkommensverluste bei einer Arbeitsunfähigkeit reduziert. Das Krankengeld aus der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt schließlich nur etwa 70-75% vom Nettogehalt.

Die Hürde, um Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, liegt hingegen deutlich höher, als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie nur leistet, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann, auf den konkreten Beruf kommt es dabei nicht an.

Weitere Absicherungen sind solche beim Eintritt oder auch der Diagnose Schwerer Krankheiten (Dread Desease-Policen), gegen den Verlust von Grundfähigkeiten wie Gehen, Stehen, Treppensteigen können, gegen Unfälle, die zur Invalidität führen, sowie mehr und mehr Kombinationen aus diesen Versicherungsformen. Manchmal kann eine solche Alternative wegen des Gesundheitszustandes, der niedrigeren eigenen Anforderungen an den Versicherungsschutz, oder als Ergänzung sinnvoll sein.

BU-Tipp 7: Wenn, dann richtig

Wenn Berufsunfähigkeitsversicherung, dann richtig

Wenn Sie sich für den Fall absichern wollen, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, dann geht es um viel Geld. Für Sie selbst, aber auch für den Versicherer. Selbst nur 1.000.- EUR Berufsunfähigkeits-Rente x 12 Monate x 35 Jahre ergibt immerhin eine Summe von 420.000 EUR um die es dabei geht: Für Sie, wie für den Versicherer. Je besser, je kundenfreundlicher die Versicherungsbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sind, je klarer alles formuliert ist, desto leichter werden Sie es haben, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Nichts ist kräftezehrender, als wegen einer Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor ein Gericht ziehen zu müssen, unter Umständen sogar durch mehrere Instanzen.

Lassen Sie sich nicht wegen geringeren Versicherungsbeiträgen auf Tarife mit mittelmäßigen Versicherungsbedingungen ein, denn im Leistungsfall könnten Sie dies bereuen. Selbst bei intensivem Studium der Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Sie feststellen, dass kein Versicherer wirklich alle nur erdenkbaren positiven Versicherungsklauseln anbietet. Jeder Tarif hat seine Vor- und Nachteile. Die Versicherungsbedingungen stehen für die gesamte Laufzeit des Vertrages fest und können nur in wenigen Situationen geändert werden, z.B. bei Gesetzesänderungen oder höchstrichterlicher Rechtssprechung. Umso größer ist deren Bedeutung bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

BU-Tipp 8: Kombiverträge?

Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lebens-, Renten-, Riester-, Rürupversicherung?

Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Wichtigste ist zunächst die Absicherung der Arbeitskraft, denn wenn man kein Geld mehr verdienen kann, kann man auch nicht sparen. Hat man das Problem der finanziellen Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft gelöst, kann man sich dem Thema Altersvorsorge widmen und sollte dabei berücksichtigen, dass diese auch im Falle der Berufsunfähigkeit abgesichert sein sollte.

Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens-, oder Rentenversicherung abgeschlossen (Verkäuferspruch: "damit man auch was rausbekommt, wenn man nicht berufsunfähig wird"), hat in der Regel die Hauptversicherung Vorrang vor der Zusatzversicherung. Will man die Hauptversicherung (den Sparvertrag) wieder loswerden und kündigen, oder wegen temporären Geldmangels beitragsfrei stellen, so ist meist auch die BUZ (BU-Zusatzversicherung) unmittelbar betroffen. Das kann im Versicherungsfall fatale Folgen haben!

Trennen Sie Risikovorsorge von Sparvorgängen und erhalten Sie sich Ihre Flexibilität!

BU-Tipp 9: Berufsunfähigkeitsversicherung zum Steuern sparen?

<Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern  – ein berechtigtes Verkaufsargument?

Wer kaum oder wenig Steuern zahlt, hat auch kein steuerliches Problem. Wenn Ihnen ein Steuervorteil bei der Absicherung der Arbeitskraft schmackhaft gemacht wird, vergessen Sie nicht, dass die Medaille zwei Seiten hat. Was sich in der Einzahlungsphase gut anhören mag (steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge), kann im Fall der Auszahlung vollkommen anders klingen (nachgelagerte Besteuerung bedeutet volle Steuerpflicht auf die ausgezahlte Rente). Was bleibt dann von der Berufsunfähigkeitsrente noch übrig? Behalten Sie selbst die Entscheidungsfreiheit für Ihre existenziell wichtigste Absicherung, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Organisieren Sie diese nicht (komplett) über die betriebliche Altersversorgung (der Arbeitgeber ist damit Versicherungsnehmer und kann deshalb über den Vertrag "bestimmen"). Und was passiert eigentlich im Leistungsfall? Geht die Post über die Personalabteilung? Machen Sie nicht Steuervorteile zum Auswahlkriterium Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

BU-Tipp 10: Fehler bei Antragsstellung vermeiden

Wie Sie weitere Fehler bei der Antragsstellung vermeiden

Vielleicht können Sie sich den Berufsunfähigkeitsversicherer gar nicht "aussuchen". Es ist der Versicherer, der entscheidet, ob er Ihnen Ihr finanzielles Risiko abnehmen möchte, oder nicht. Kein Versicherer muss Sie versichern. Ob er das will, ist neben Ihrem Beruf auch abhängig von eventuell gefährlich eingeschätzten Hobbys, vor allem aber von Ihrem früheren und aktuellen Gesundheitszustand.

Falsche oder unvollständige Angaben können den Versicherer noch viele Jahre nach Vertragsbeginn zum Rücktritt bzw. zur Anfechtung des Vertrages berechtigen!

Die von Ihnen gezahlten Beiträge kann der Versicherer dann behalten und gleichwohl die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente rechtmäßig verweigern. Sind erschwerende Umstände bei Ihnen vorhanden, was manchmal bei einem Heuschnupfen bereits der Fall sein kann, macht es Sinn, nicht einfach mal irgendwo bei einem Vertreter oder einer Versicherungsgesellschaft einen Antrag zu stellen und damit das Risiko einer Eintragung in die Sonderwagnisdatei HIS der Versicherer einzugehen. Meist besser ist eine sogenannte Risikovoranfrage, um das (nicht verbindliche) Votum unterschiedlicher Versicherer einzuholen. Auch zu ein und derselben Vorerkrankung kann es vollkommen unterschiedliche Einschätzungen verschiedener Versicherer geben. Das können Sie für sich nutzen, wenn Sie es gleich richtig machen.

Wer einen Bandscheibenvorfall hatte, hat kaum eine Chance, eine bezahlbare BU-Versicherung ohne Leistungsausschluss zu erhalten. Doch auch Menschen, die einmalig wegen Rückenproblemen beim Arzt waren, könnten bei der Absicherung ihrer Arbeitskraft Probleme bekommen. Denn geben sie eine Wirbelsäulen-Diagnose bei der Risikovoranfrage an, lehnen die meisten Anbieter den Antrag ab oder vereinbaren Ausschlussklauseln.

Deshalb sollte man den behandelnden Arzt mit ins Boot holen. „Dieser könnte ein aktuelles Attest schreiben, dass es sich um einen einmaligen Arztbesuch zwecks Wirbelsäulenbeschwerden handelte und dass kein chronisches Leiden vorliegt“.

Es soll auch ab und an vorkommen, dass Diagnosen von Ärzten frei erfunden werden oder einfach über die Jahre hinweg immer wieder bei Ihrer Krankenversicherung abgerechnet werden. Um dies zu prüfen können Sie von Ihrer Krankenversicherung eine Kundenauskunft verlangen. Bestätigt sich solch ein Fall, sollte man den Arzt zu Rede stellen und die falschen Diagnosen schriftlich korrigieren lassen, denn: „Ein aktuelles ärztliches Attest kann Wunder bewirken“.

Weitere Infos als PDF-Datei erhalten Sie hier:

Kundeninfo - BU

BU - Das unterschätzte Risiko

Wenn Ärzte einen den BU-Schutz kosten

Gerne helfen wir Ihnen beim Vergleich verschiedener Anbieter, bei Antragstellung und Risikovoranfrage!