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Erwerbsminderungsrente – wer bekommt sie wann?

Wer nach einem schwerem Unfall oder langer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, dem gewährt der Staat möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente. Das Problem dabei: Nur bei circa der Hälfte aller Anträge wird positiv entschieden, die anderen gehen leer aus. Wem, wie viel Geld zusteht und wie Betroffene überhaupt eine Erwerbsminderungsrente bekommen, erfahren Sie hier.

Eine Erwerbsminderungsrente soll ein letzter Ausweg sein für diejenigen, die frühzeitig nicht mehr arbeiten können. Aber wie sollten sich Betroffene verhalten, um auch Geld zu bekommen?
Es ist sehr schwierig, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Etwa 356.000 neue Anfragen flatterten allein im Jahr 2015 ein – 41 Prozent wurden abgelehnt.

Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft, ob er noch arbeiten kann. Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für Versicherte, die nach 1960 geboren sind nur dann eine Leistung, wenn sich keine Tätigkeit mehr findet, die 6 Stunden am Tag ausgeübt werden kann. Ist die Erwerbsfähigkeit so weit eingeschränkt, dass eine Tätigkeit nicht einmal 3 Stunden am Tag ausgeübt werden kann, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

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Der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf ist dabei unerheblich. Der Rentenantragssteller kann also auch auf andere zumutbare Tätigkeiten verwiesen werden!

Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass der Antragssteller seit fünf Jahren versichert ist und davon mindestens drei Jahre mit  Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.

Der Gutachter macht‘s

Oftmals klappt es nicht sofort und ein Rentenanspruch wird abgelehnt. Antragssteller können dann Widerspruch einlegen und auch klagen. Vor Gericht gibt es, anders als bei der Vorprüfung, einen neutralen Gutachter. Entscheidet dieser zugunsten des Versicherten, bewilligt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente häufig noch bevor es zu einem Urteil kommt.

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Erwerbsminderungsrente – ab wann und warum?

Meist sind psychische Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit häufiger als Rücken- und Krebserkrankungen.

Derzeit gibt es in Deutschland etwa 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner. 1,7 Millionen von ihnen bekommen die volle Rente. Ihr Zustand ist so schlimm, dass sie keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten können. Oder: Sie könnten zwar drei bis sechs Stunden erwerbstätig sein, finden aber aufgrund der Arbeitsmarktlage keinen Teilzeitjob.

Das Zauberwort Zurechnungszeit

In der Zeit zwischen Erwerbsminderungsrentenbeginn und ihrem regulären Rentenbeginn wird dann so getan, als würden die Betroffenen weiterhin arbeiten und Beiträge zahlen. Genannt wird dieses Konzept Zurechnungszeit. Bis zum 62. Geburtstag ist sie angesetzt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer seit Januar 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt, bekommt drei Monate mehr Zurechnungszeit. Bis 2024 soll diese Zeit dann sogar auf 65 Jahre angehoben werden.

Rentenabschläge gibt es trotzdem. Für jeden Monat, den die Erwerbsminderungsrente vorzeitig beginnt, werden 0,3 Prozent abgezogen. Maximal sind es 10,8 Prozent, nämlich dann, wenn die Rente mit 60 Jahren und elf Monaten – oder früher – anfängt.

Das Durchschnittsalter liegt bei 52 Jahren

„Das Durchschnittsalter der Antragsteller liegt bei 52 Jahren“, so ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Also: 10,8 Prozent weniger Rente. Wer aber als Frührentner bis zur Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann seine persönliche Altersrente aufstocken.

Seit 2014 gibt es eine Neuerung: die sogenannte Günstigerprüfung. Die Rentenversicherung prüft, ob sich die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Wenn ja, fällt dieser Zeitraum bei der Berechnung der tatsächlichen Rente weg. Zum Beispiel sind Teilzeitjobber davon betroffen. Vor allem Neurentner, die jünger als 62 Jahre sind, profitieren von der Günstigerprüfung.

Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum Leben

Durchschnittlich bekommt ein Erwerbsminderungsrentner 731 Euro im Monat. Betroffene denen die Erwerbsminderungsrente nach 2015 bewilligt wurde, erhalten deutlich weniger. In diesen Fällen sind es nur noch durchschnittlich 672 Euro. Das ist nicht genug zum Leben! Mehr als 15 Prozent derer die die Erwerbsminderungsrente überhaupt erhalten, sind deshalb auf Grundsicherung angewiesen.

Genau deshalb sollte sich jeder, der die Möglichkeit hat, noch in jungen Jahren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung privat absichern!

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